AUK - Abgasuntersuchung für Krafträder

Die Abgasuntersuchung für Krafträder, Trikes und Quads (AUK) wird vom 1. April 2006 an für alle motorisierten Zweiräder mit amtlichem Kennzeichen gelten. Von der Regelung ausgenommen sind lediglich die vor dem 1. Januar 1989 erstmals für den Verkehr zugelassen Krafträder. Betroffen sind somit rund 3 Millionen motorisierte Zweiräder einschließlich Leichtkrafträder, Trikes und Quads.
Dies gilt für alle Krafträder, die:
 | ein amtliches Kennzeichen führen müssen,
|  | ab dem 1.1.1989 erstmals zugelassen sind,
|  | mit einem 2- oder 4-Takt Fremdzündungsmotor ausgerüstet sind,
|  | einen Hubraum von mehr als 50 ccm haben oder,
|  | deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h beträgt
|  | eine Leermasse von bis zu 400 kg haben
|  | eine Nutzleistung bis zu 15 kW erbringen |
Wer darf prüfen ?
 | Zugelassene Werkstätten
|  | Prüforganisationen
|  | Prüfingeneure |
Wie oft muss geprüft werden ?
 | Alle 2 Jahre |
Identifizierung
Folgende Daten sind festzustellen und zu erfassen:
 | Amtliches Kennzeichen (komplett)
|  | Fahrzeughersteller Feld-Nr. 2 / Feld 2*
|  | Schlüssel-Nr. zu Feld-Nr. 2 / Feld 2.1*
|  | Typ und Ausführung Feld-Nr. 3 / Feld D.2* (nur Typ)
|  | Schlüssel-Nr. zu Feld-Nr. 3 / Feld 2.2*
|  | Fahrzeug-Ident-Nr. Feld-Nr. 4 / Feld E* (komplett)
|  | Stand des Wegstreckenzählers |
Messung
Im Rahmen der AUK wird eine Kohlenmonoxid Messung (CO) durchgeführt. Hierfür gibt es in Abhängigkeit von der technischen Ausrüstung des Kraftrades folgende Vorgaben:
1. Fahrzeuge ohne Katalysator oder mit ungeregeltem Katalysator:
 | Konditionierung: min. 60 Grad Celsius Motortemperatur (oder Herstellerangaben) |  | Messbedingung: Leerlauf (oder Herstellerangaben) |  | Grenzwert CO-Gehalt: 4,5 % Vol. (oder Herstellerangaben) |  | Ablauf: ohne |  | Bewertung: einfach / arithmetischer Mittelwert bei Mehrauspuffanlagen |  | Dokumentation: HU Bericht, AUK Nachweis |
2. Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator:
 | Konditionierung: min. 60 Grad Celsius Motortemperatur (oder Herstellerangaben) |  | Messbedingung: min. 2.000 U/min. (oder Herstellerangaben) |  | Grenzwert CO-Gehalt: 0,3 % Vol. (oder Herstellerangaben) |  | Ablauf: ohne |  | Bewertung: einfach / arithmetischer Mittelwert bei Mehrauspuffanlagen |  | Dokumentation: HU Bericht, AUK Nachweis |
Im Normalfall können regelmäßig gewartete Fahrzeuge diese Werte einhalten. Neu zugelassene Motorräder müssen seit Juli 2004 der Abgasnorm Euro 2 entsprechen, von 2007 an ist Euro 3 vorgeschrieben.
Dokumentation
Wird die AUK in einer dafür anerkannten Werkstatt durchgeführt, so ist diese anhand eines AUK "Nachweises" mit fälschungserschwerenden Merkmalen zu dokumentieren.
Der AUK Nachweis hat folgenden Mindestumfang:
 | Datum und Uhrzeit |  | Fahrzeug-Ident.-Daten |  | Fahrzeug-Soll-Daten |  | Fahrzeug-Ist-Daten |  | Ergebnis der Einzelprüfungen (Soll-/Ist-Vergleich, i.O./n.i.O.) |  | ggf. erkannte und behobene Mängel |  | ggf. erkannte aber nicht behobene Mängel |  | ggf. Abweichungen, Erläuterungen |  | Gesamtergebnis |
Die AUK wird im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt. Sie ist Bestandteil der HU. Soll sie als eigenständiger Teil durch eine amtlich anerkannte Werkstatt durchgeführt werden, darf dies frühestens im Vormonat der Hauptuntersuchung erfolgen, jedoch niemals später. Der AUK "Nachweis" ist dem Sachverständigen vor Beginn der Hauptuntersuchung vorzulegen.
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