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AUK - Abgasuntersuchung für Krafträder


Die Abgasuntersuchung für Krafträder, Trikes und Quads (AUK) wird vom 1. April 2006 an für alle motorisierten Zweiräder mit amtlichem Kennzeichen gelten. Von der Regelung ausgenommen sind lediglich die vor dem 1. Januar 1989 erstmals für den Verkehr zugelassen Krafträder. Betroffen sind somit rund 3 Millionen motorisierte Zweiräder einschließlich Leichtkrafträder, Trikes und Quads.

 

 

Dies gilt für alle Krafträder, die:

 

ein amtliches Kennzeichen führen müssen,
ab dem 1.1.1989 erstmals zugelassen sind,
mit einem 2- oder 4-Takt Fremdzündungsmotor ausgerüstet sind,
einen Hubraum von mehr als 50 ccm haben oder,
deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h beträgt
eine Leermasse von bis zu 400 kg haben
eine Nutzleistung bis zu 15 kW erbringen

 

 

Wer darf prüfen ?

 

Zugelassene Werkstätten
Prüforganisationen
Prüfingeneure

 

 



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Wie oft muss geprüft werden ?

 

Alle 2 Jahre

 

 

Identifizierung

Folgende Daten sind festzustellen und zu erfassen:

 

Amtliches Kennzeichen (komplett)
Fahrzeughersteller Feld-Nr. 2 / Feld 2*
Schlüssel-Nr. zu Feld-Nr. 2 / Feld 2.1*
Typ und Ausführung Feld-Nr. 3 / Feld D.2* (nur Typ)
Schlüssel-Nr. zu Feld-Nr. 3 / Feld 2.2*
Fahrzeug-Ident-Nr. Feld-Nr. 4 / Feld E* (komplett)
Stand des Wegstreckenzählers

 

 



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Messung

Im Rahmen der AUK wird eine Kohlenmonoxid Messung (CO) durchgeführt. Hierfür gibt es in Abhängigkeit von der technischen Ausrüstung des Kraftrades folgende Vorgaben:

 

1. Fahrzeuge ohne Katalysator oder mit ungeregeltem Katalysator:

 

Konditionierung: min. 60 Grad Celsius Motortemperatur (oder Herstellerangaben)
Messbedingung: Leerlauf (oder Herstellerangaben)
Grenzwert CO-Gehalt: 4,5 % Vol. (oder Herstellerangaben)
Ablauf: ohne
Bewertung: einfach / arithmetischer Mittelwert bei Mehrauspuffanlagen
Dokumentation: HU Bericht, AUK Nachweis

 

2. Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator:

 

Konditionierung: min. 60 Grad Celsius Motortemperatur (oder Herstellerangaben)
Messbedingung: min. 2.000 U/min. (oder Herstellerangaben)
Grenzwert CO-Gehalt: 0,3 % Vol. (oder Herstellerangaben)
Ablauf: ohne
Bewertung: einfach / arithmetischer Mittelwert bei Mehrauspuffanlagen
Dokumentation: HU Bericht, AUK Nachweis

 

Im Normalfall können regelmäßig gewartete Fahrzeuge diese Werte einhalten. Neu zugelassene Motorräder müssen seit Juli 2004 der Abgasnorm Euro 2 entsprechen, von 2007 an ist Euro 3 vorgeschrieben.

 

 



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Dokumentation

Wird die AUK in einer dafür anerkannten Werkstatt durchgeführt, so ist diese anhand eines AUK "Nachweises" mit fälschungserschwerenden Merkmalen zu dokumentieren.

 

Der AUK Nachweis hat folgenden Mindestumfang:

 

Datum und Uhrzeit
Fahrzeug-Ident.-Daten
Fahrzeug-Soll-Daten
Fahrzeug-Ist-Daten
Ergebnis der Einzelprüfungen (Soll-/Ist-Vergleich, i.O./n.i.O.)
ggf. erkannte und behobene Mängel
ggf. erkannte aber nicht behobene Mängel
ggf. Abweichungen, Erläuterungen
Gesamtergebnis

 

Die AUK wird im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt. Sie ist Bestandteil der HU. Soll sie als eigenständiger Teil durch eine amtlich anerkannte Werkstatt durchgeführt werden, darf dies frühestens im Vormonat der Hauptuntersuchung erfolgen, jedoch niemals später. Der AUK "Nachweis" ist dem Sachverständigen vor Beginn der Hauptuntersuchung vorzulegen.

 

 



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